Union und SPD wollen sich besprechen. An Koalition glaubt kaum einer mehr. Mit der größte Knackpunkt einer lockeren Zusammenarbeit könnte das Projekt Bürgerversicherung werden. Um was geht es da eigentlich?
Die Bürgerversicherung ist ein Konzept zur Gestaltung des Krankenversicherungssystems, bei dem alle Bürger in einen gemeinsamen Topf einzahlen. Aus diesem sollen dann, gegebenenfalls unter Hinzunahme von Steuermitteln, die Gesundheitsausgaben der gesamten Bevölkerung finanziert werden. Das große Ziel einer solchen Gemeinschaftsversicherung: die Zwei-Klassen-Medizin abschaffen.
In Deutschland ergeben sich bei einer möglichen Einführung einer Bürgerversicherung verschiedene Problemstellungen. Insbesondere ob und wie bereits Privatversicherte in eine solidarische Versicherung überführt werden und inwieweit die Beihilfe bei Beamten weiter vom Dienstherrn gezahlt wird, ist fraglich. Aber auch gesetzlich versicherte Arbeitnehmer fragen sich, wie beispielsweise in einer Bürgerversicherung die Beiträge berechnet werden und ob diese gar sinken könnten.
Und die SPD…
Die SPD will alle bisherigen gesetzlich und neuen Krankenversicherten automatisch in die neue Bürgerversicherung aufnehmen. Darüber hinaus sollen auch Beamte in die Bürgerversicherung überführt werden. Für sie würde es aufgrund der Beamtenbeihilfe allerdings eine Sonderregelung geben. Wer bisher privat versichert ist, hätte nach den Plänen der SPD die Wahl zwischen Bürger- und privater Krankenversicherung.
Das ändert sich…
Der Großteil der Arbeitnehmer ist gesetzlich krankenversichert und wird nach den SPD-Plänen automatisch in die Bürgerversicherung überführt. Formal ändert sich für sie nichts. Sie teilen sich weiter den Krankenversicherungsbeitrag mit dem Arbeitgeber.
Derzeit beträgt der Beitragssatz 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens, von dem der Arbeitnehmer 7,3 Prozent übernimmt. Darüber hinaus zahlt er den Zusatzbeitrag, der abhängig von der Krankenkasse im Jahr 2017 zwischen 0,3 Prozent und 1,7 Prozent variiert. Da die SPD jedoch vorsieht, den Zusatzbeitrag abzuschaffen, würde der Beitrag wieder vollkommen paritätisch also gleichmäßig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Inwieweit allerdings der reguläre Beitragssatz günstiger oder teurer werden würde, lässt sich im Vorfeld nicht mit Bestimmtheit sagen.
Beamte und ihre Beihilfe…
Die meisten Beamten und Beamtinnen sind bisher in der privaten Krankenversicherung versichert. Denn sie genießen bei der Gesundheitsversorgung einen Sonderstatus. Der Dienstherr zahlt ihnen und ihren Familienangehörigen zwischen 50 Prozent und 80 Prozent der Gesundheitsausgaben. Nur die restlichen Behandlungskosten müssen über eine gesetzliche oder private Versicherung finanziert werden.
Da die Staatsdiener bei der gesetzlichen Krankenversicherung den gesamten Versicherungsbeitrag inklusive Arbeitgeberanteil zahlen müssen und es im Gegenzug bei der privaten Versicherung vergünstigte Beihilfetarife gibt, wählt ein Großteil der Beamten die private Krankenversicherung.
Die Pläne der SPD zur Bürgerversicherung sehen keine komplette Abschaffung der Beihilfe vor. Vielmehr sollen die Dienstherrn entscheiden können, ob sie weiter Beihilfe oder aber einen Arbeitgeberanteil zahlen wollen. Es ist durchaus möglich, dass sich dadurch unterschiedlich hohe Versicherungsbeiträge für Beamte ergeben könnten.
Die Privatversicherten…
Wer bereits in einer privaten Krankenversicherung abgesichert ist, soll selbst entscheiden können, ob der bisherige Vertrag beibehalten wird oder ein Wechsel in die Bürgerversicherung sinnvoller ist. Ein solcher Wechsel dürfte vor allem für ältere Privatversicherte verlockend sein, die hohe Beiträge zahlen. Denn sie können im bisherigen System nur unter bestimmten Umständen und in der Regel maximal bis zum Alter von 54 Jahren in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.
Für manche jüngeren Privatversicherten dürfte sich ein Wechsel hingegen nicht auszahlen. Schließlich könnte bei einem entsprechend guten Einkommen der Beitrag zur Bürgerversicherung über ihrer Prämie zur privaten Krankenversicherung liegen. Unklar ist, ob die SPD-Pläne nur ein einmaliges Wechselrecht für Privatversicherte vorsehen oder Privatpatienten sich jederzeit für die Bürgerversicherung entscheiden könnten.
Und die Selbstständigen…
Selbstständige haben in der Regel die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Viele Existenzgründer wählen dabei die private Krankenversicherung, da gerade junge und gesunde Menschen hier geringere Beiträge zahlen. Die SPD sieht in ihrem Konzept zur Bürgerversicherung eine Änderung bei der Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge für Selbstständige mit geringem Einkommen vor.
Statt des Mindestbeitrags von derzeit rund 383 Euro plus Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung inklusive Krankengeldanspruch und Pflegeversicherungsbeitrag (beziehungsweise rund 246 Euro plus Zusatzbeitrag bei Gründungszuschuss oder Härtefall) würde in der Bürgerversicherung der Beitrag abhängig vom Einkommen berechnet werden. Insbesondere junge Selbstständige, die sich aus Kostengründen für die private Krankenversicherung entschieden haben, könnten so in eine neue Bürgerversicherung gelockt werden.
Altenative Modelle…
Auch Grüne und Linke fordern die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung. Ihre Vorstellungen gehen dabei jedoch noch weiter als die der SPD. Die Grünen wollen beispielsweise nicht nur alle Bürger in die Bürgerversicherung überführen, sondern bei der Beitragsberechnung auch Einkommen aus Aktiengewinnen und Kapitaleinkünften berücksichtigen. Darüber hinaus sollen Zuzahlungen für Medikamente abgeschafft werden.
In diese Richtung gehen auch die Pläne der Linken. Sie wollen allerdings ebenso die Abschaffung der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Diese beschränkt das Einkommen, das zur Beitragsberechnung herangezogen wird. Würde die Grenze abgeschafft, würden Gutverdiener deutlich höhere Beiträge in die Krankenversicherung einzahlen.
Kritik gibt es auch…
Befürworter der Bürgerversicherung erhoffen sich eine Abschaffung der Zwei-Klassen-Medizin und eine gerechtere Finanzierung. Kritiker mahnen, dass eine solidarische Versicherung dies tatsächlich leisten kann. Sie befürchten, dass zusätzliche Leistungen weiterhin nur durch Ergänzungsversicherungen verfügbar wären. Darüber hinaus fördere der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherern den medizinischen Fortschritt. Bei den privaten Versicherern käme es zudem zum Stellenabbau. Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung schätzt in einer Studie, dass die Einführung der Bürgerversicherung 51.000 Stellen bedrohen könnte.